Einladung zur Mitgliederversammlung

Der FC Palatia Böhl lädt zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen, am Freitag, den 19.09.2014, um 19.00 Uhr, in die Vereinsgaststätte "Zur-Palatia", Lindenstr., alle Mitglieder ein.
 
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands
2. Berichte der Abteilungen
3. Entlastung des Vorstands
4. Neuwahlen
5. Anträge
6. Verschiedenes
 
Anträge zur Versammlung sind bis 5 Tage vor der Versammlung schriftlich an den 1. oder 2. Vorsitzenden einzureichen.
 
Die Vorstandschaft des FC Palatia Böhl

Neueröffnung der Gaststätte

Mitgliederversammlung am 15.11.2013 beim FC Palatia Böhl

Der FC Palatia Böhl lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein.
Diese findet am 15.11.2013, um 19:00 Uhr, im Vereinsheim des FC Palatia Böhl statt.
Anträge sind spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich an den 1. oder 2. Vorsitzenden einzureichen.
 
Themen:
  • Eröffnung und Begrüßung
  • Bericht des 1. Vorsitzenden
  • Berichte der Abteilungen
  • Entlastung des Vorstandes
  • Anträge
  • Verschiedenes

Einladung zur Gründungsversammlung

Liebe Mitglieder und Freunde der Palatia, wie Sie vielleicht wissen, gibt es seit einigen Jahren einen JUGEND-Förderverein FC Palatia Böhl. Die sehr erfolgreiche Arbeit dieses Vereins hat immer wieder zu Überlegungen geführt, einen entsprechenden Förderverein für den Gesamtverein zu gründen. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der die Verantwortlichen auch wegen des fehlenden Pächters für unsere Vereinsgaststätte mit großen Problemen konfrontiert sind. Wir haben uns nun entschlossen, einen solchen Verein zu gründen und laden daher ein zur GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG.

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Jedermannturnier-Bilder online

Die Bilder des Jedermannturniers sind jetzt in der Fotogalerie zu finden.

7. Jedermannturnier

Am Samstag, den 22. Juni, findet ab 10 Uhr das 7. alljährliche Jedermannturnier des FC Palatia Böhl auf dem Rasenplatz am Wasserturm statt. Antreten werden hierzu 20 Mannschaften. Für das leibliche Wohl der Zuschauer und der Spieler ist natürlich wie immer gesorgt.

Entscheidungsspiele am Wasserturm

Diese Woche finden auf dem Sportplatz am Wasserturm 2 Entscheidungsspiele statt. Zuerst trifft am Dienstag, den 4. Juni, Dannstadt auf Diedesfeld; am darauffolgenden Mittwoch treten Deidesheim und Duttweiler gegeneinander an. Anstoß beider Spiele ist 18:30.

Gaststätte zu verpachten

Die Gaststätte verfügt unter anderem über einen Gastraum für 90 Personen (2009 renoviert und neu möbliert), ein Nebenzimmer für ca. 40 Personen, einen Biergarten für ca. 40 Personen und eine Wohnung von ca 75m2. Interessenten werden gebeten, sich mit dem 2. Vorsitzenden H.-P. Butzmann unter 06324-76734 oder butzmann-b@t-online in Verbindung zu setzen.

Gaststätte in Eigenregie geöffnet

Der FC Palatia Böhl öffnet seine Gaststätte und die beiden Kegelbahnen jeden Donnerstag, ab dem 24.01.2013, 18 Uhr. In Eigenregie werden Getränke und kleine Speisen angeboten.

Die Räumlichkeiten können auch für Familien-, Betriebs- und Vereinsfeierlichkeiten beim 1. Vorsitzenden Mario Joder (Tel. 06324/78794; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) angemietet werden.

Seniorennachmittag mit Ehrung langjähriger Mitglieder und verdienter Spieler

Beim traditionellen Seniorennachmittag der "Palatia" konnten Ältere und Alte mal wieder plaudern über die alten und die neuen Zeiten. Wie üblich wurden in diesem Rahmen Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft geehrt.

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Information zur Mitgliederversammlung des FC Palatia Böhl

Am 09.11.12 hatte der FC Palatia Böhl Mitgliederversammlung mit Neuwahlen. Weiterhin wurde dort über den Antrag zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit dem VfB Iggelheim diskutiert und abgestimmt.

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Der FC Palatia Böhl lädt zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen am Freitag, den 09.11.2012, um 19.00 Uhr, in die Vereinsgaststätte "Zur-Palatia", Lindenstr., alle Mitglieder ein.

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Termin der nächsten Ausschusssitzung

Die nächste Ausschusssitzung findet am Donnerstag, den 18.10.12, um 19:30 Uhr, im Vereinsheim statt.

Niersbach und Dutt zeichnen 100 Ehrenamtler aus

Im Frankfurter Römer hat DFB-Präsident Wolfgang Niersbach 100 Ehrenamtler aus ganz Deutschland, darunter auch Vertreter aus dem Bereich des Südwestdeutschen Fußballverbandes, ausgezeichnet. „Sich ehrenamtlich im Verein zu engagieren, ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir alle stehen da vor großen Herausforderungen. Die Vereine müssen mehr denn je geschickt um ehrenamtliche Mitarbeit werben. Gleichzeitig gilt: Ohne das Ehrenamt geht es im Fußball nicht. Wir sagen allen, die sich engagieren, ein ganz herzliches Dankeschön“, sagte Niersbach im Kaisersaal des Frankfurter Rathauses.

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Jedermannturnier ein voller Erfolg

20 Mannschaften gingen am Samstag, den 23. Juni, beim 6. Jedermannturnier des FC Palatia Böhl an den Start.

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Der Verein

Auf den einzelnen Unterseiten haben Sie die Möglichkeit, unseren Verein besser kennenzulernen.

Den Mitgliedsantrag für die Palatia können Sie hier herunterladen: Mitgliedsantrag .

Die Palatia soll leben hoch!

... Mit diesem Ruf wurde im Mai 1908 unser Verein aus der Taufe gehoben. Es waren einige zum größten Teil noch sonntagsschulpflichtige Burschen, die das Wagnis unternahmen, den Fußballsport in unserem Dorfe einzuführen, nachdem der im Jahre 1905/06 gegründete Fußballclub "Teutonia", von allen Seiten schwer bekämpft, sich wieder auflösen musste. Es gehörte wirklich viel Mut dazu, denn bis dahin kannte man nur Gesang-, Turn-, Militär- und Kriegerverein. Alles Neue wurde mit Argwohn und Misstrauen bedacht. Aber die Gründer: August Bender, Ludwig Bender, Ludwig Eitzer, Johann Fouquet, Adam Groß, Ludwig Haß, Karl Metzger, Fritz Müller, Heinrich Müller, Johann Müller, Fritz Oberbeck, Jakob Oberbeck, Eugen Platz, Ludwig Platz, Eugen Theobald, August Schwager ließen sich nicht beirren und gingen ihren Weg.
Der Sport- und Spielplatz war die "Lehmegrieb". Auf diesem unebenen Gelände waren die damaligen Aktiven Spezialisten und gewannen fast alle Begegnungen. Auf-grund dieser Erfolge und durch die Auflösung des "Sport- und Spiel-Club" stieg die Mitgliederzahl erheblich an. Neben dem Fußballspiel wurde auch sehr rege Leichtathletik betrieben. Der Verein stand in voller Blüte. Doch der erste Sturm zeigte sich schon an. Wegen "Flurschaden" auf den an den Sportplatz grenzenden Feldern mussten die "Palatianer" den Platz der Erfolge im Jahre 1911 verlassen und einen landschaftlich herrlich gelegenen Platz am Wald pachten. Im Jahre 1912 trat der Verein dem Süddeutschen Fußballverband bei. Schon in der 1. Spielsaison zeigte sich die Spielstärke der Mannschaft. Sie stand im Endspiel um die Meisterschaft der damaligen Klasse, verlor aber gegen den Endspielteilnehmer Germersheim.

Die Meistermannschaft von 1919

Der Beginn des Ersten Weltkrieges 1914/18 setzte dem Wirken des Vereins ein vorläufiges Ende. "Aktive" und "Passive" mussten dem Land gegenüber ihre Pflicht erfüllen. Vierzehn Mitglieder kehrten nicht mehr zurück. Nach Beendigung des Krieges begannen die heimgekehrten "Palatianer" den Verein neu aufzubauen und wieder eine Fußballmannschaft heranzubilden, was auch unter anfänglich schwierigen Verhältnissen gelang. Durch Liebe zum Spiel und fleißiges Training reifte im Jahre 1919 die Meisterschaft in der C-Klasse heran.
Der Siegeszug unserer 1. Mannschaft ging weiter. Nach Erringung der Bezirksmeisterschaft und dem damit verbundenen Aufstieg in die B-Klasse holte sie sich durch zwei Siege über den Bezirksmeister der anderen Gruppe Bad Dürkheim die Pfalzmeisterschaft. In den folgenden Jahren wurde zwar der Aufstieg in die nächst höhere Klasse angestrebt, aber erst im Jahre 1923 gelang der Einzug in die A-Klasse.
Da der große und unbequeme Anmarsch zu den Sportplatzanlagen am Wald ein intensives Training verhinderte, bemühte sich der Verein einen Platz in der Nähe zu erwerben. Im Jahre 1924 konnte in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs ein neuer Sportplatz eingeweiht werden, auf dem die Mannschaften nur wenige Jahre mit wechselndem Erfolg spielten.


Erstes Wettspiel auf dem Sportplatz am Bahnhof  09.11.1924

FC "Palatia" Böhl - "Pfalz" Neustadt 2 : 0

Während des Dritten Reiches wurde am Wasserturm eine neue Sportplatzanlage gebaut, so dass eine neuerliche Verlegung des Spielbetriebs vorgenommen werden musste. Auch der Name "Palatia" verschwand zwangsläufig unter dem damaligen Regime, weil in dem geschaffenen "Reichsbund für Leibesübungen" alle Sportarten vereinigt waren. Es wurde viel Wert auf die Heranbildung des Nachwuchses gelegt. Unsere 1. Jugendmannschaft spielte im Jahre 1938 gegen den BSC Oppau auf dem Reichsbahnplatz in Ludwigshafen um die Bannmeisterschaft, unterlag aber knapp mit 3:2 Toren, Die Hoffnung aus diesen Jungen eine gute und kräftige Mannschaft der Aktiven zu bilden, wurde durch den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939/45 zunichte gemacht.

1. Mannschaft 1939


Der Spielbetrieb der aktiven Mannschaften ging langsam aber sicher seinem Ende zu. Eine kombinierte Jugendmannschaft Böhl-Iggelheim errang während des Krieges die Westmarkmeisterschaft. Der 1. FC Kaiserslautern, als Vertreter der Westpfalz, wurde im Stadion zu Homburg, nach einem erbitterten Kampf 3:2 geschlagen. Dies war ein großer und bis jetzt einmaliger Erfolg in Verbindung mit dem Nachbarverein.
Schwere Verluste brachte uns dieser Krieg. Fast 2 aktive Fußballmannschaften verlor der Verein und nach Beendigung des Völkerringens im Jahre 1945 standen wir praktisch vor dem Nichts. Doch getreu dem Spruch und Leitwort der Alten, "die Palatia soll leben hoch", fanden sich auch hier wieder Männer, die das Schicksal des Vereins in die Hand nahmen, um den Wiederaufbau zu beginnen. Genannt sei hier vor allem Georg Diehl, der in Zusammenarbeit mit Gründungsmitgliedern und einigen jungen Leuten das Rad wieder in Schwung brachte. Die Vereine unterlagen damals der Beaufsichtigung einer misstrauischen Militärregierung, die jedes Spiel genehmigungspflichtig machte. Die Fahrten zu den auswärtigen Spielen litten unter den katastrophalen Verkehrsverhältnissen und bildeten zusammen mit der so schwierigen Beschaffung von Bällen und Sportkleidung ein Problem, das oft nur mit der Bereitschaft vieler treuer Mitglieder und Gönner gemeistert werden konnte.
Durch unermüdlichen Fleiß und Trainingsarbeit und einer selten gesehenen Kameradschaft reihte sich bald Erfolg an Erfolg. In der Pokalrunde 1947/48 wurde Böhl zum Pokalschreck und konnte erst vom späteren Finalisten FK Pirmasens, damals Spitzenverein der höchsten deutschen Spielklasse, besiegt werden.


Pokalrunde 1947/48 "Palatia" Böhl - ASV Landau 6 : 0

Beflügelt von solchen Erfolgen begann eine Trainingsarbeit, die im Spieljahr 1950/51 zur Meisterschaft der Bezirksklasse Vorderpfalz, Gruppe Mitte, führte. Auch unsere 2. Mannschaft konnte im gleichen Abschnitt Meister werden, ein Zeugnis guter Breitenarbeit.
Nach Qualifikationsspielen schaffte der Club den Aufstieg zur Landesliga. Hier konnte auf Anhieb die Halbzeitmeisterschaft und nach Beendigung der Saison die Vize-Meisterschaft errungen werden.
Durch eine neue Klasseneinteilung bedingt, zog die Palatia 1952 in die 1. Amateurliga ein, in der sie 4 Jahre mit wechselndem Erfolg spielte. Diese Jahre, die auf sportlichem Sektor zweifellos Höhepunkte der Vereinsgeschichte darstellten, wiesen der Palatia auch kulturell eine besondere Stelle in unserem Dorfe zu. Sommernachtsfeste, Theateraufführungen, der zwischenzeitlich schon zur Tradition gewordene Rosenmontagsball wurden damals ins Leben gerufen und zeigten beachtliche gemeinschafts- fördernde Wirkungen.

1. Mannschaft 1950/51 als Bezirksmeister

2. Mannschaft 1950/51

1. Mannschaft im Jahr des Aufstiegs zur Landsliga 1951

1. Mannschaft 1953

Leider war der Abstieg 1956 in die 2. Amateurliga erst Anfang einer nicht mehr aufzuhaltenden Abwärtsentwicklung bis zur B-Klasse. Dabei fehlte es keineswegs an guten Spielern, aber aus unterschiedlichen Gründen hielt es sie nicht bei ihrem Stammverein. Sie folgten den Lockungen höherklassig spielender Clubs. Eine insgesamt erfreuliche Entwicklung nahm die Jugendarbeit in unserem Verein. Zur Zeit werden 130 - 150 Schüler und Jugendliche von 8 ehrenamtlichen Trainern betreut. Herausragender Erfolg neben der Erringung von Kreismeisterschaften und der Bezirksmeisterschaft der C-Jugend war die Südwestmeisterschaft der C-Jugend im Endspiel gegen TSG Kaiserslautern 1977.
Von diesen Jugendlichen sind einige inzwischen zu brauchbaren Spielern der 1. und 2. Mannschaft herangereift. Wenn auch in diesem Jahr die Meisterschaftsambitionen, nach guter Vorrunde, wieder begraben werden mussten, so können wie doch weiterhin auf die Jugend bauen.
Nachdem im Jahr 1981 der FC Palatia sowie die VT-Böhl alleinige Träger der Turn- und Sporthallengemeinschaft wurden, übereignete die Gemeindeverwaltung das gesamte Anwesen an die TSG, wobei die Eigentumsverhältnisse neu geregelt wurden. Das Sportgelände ging in den Besitz des FC Palatia über, die Tennisanlage wurde Eigentum der VT-Böhl. Das übrige Grundstück sowie der Gebäudekomplex - ausschließlich Schützenstand - wurde gemeinsames Eigentum.

Vereinssatzung

 

§ 1 – Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Fußballclub PALATIA Böhl 1908 e.V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Als Gründungstag gilt der 15. August 1908. Der Sitz des Vereins ist Böhl-Iggelheim.

Vereinsfarben

Die Farben des Vereins sind: weiß/blau. Das Clubabzeichen trägt die Farbe: blau.

 

§ 2 - Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Sports sowie die Förderung und Pflege der Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen, durch Erwerb, Anmietung und Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen, deren Einrichtung, Erhaltung und Pflege sowie der Pflege des Kulturgutes durch Einrichtung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 – Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 – Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet:

a) mit dem Tod des Mitglieds

b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig

c) durch Ausschluss aus dem Verein

d) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet der Vereinsausschuss. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

 

§ 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Vereinsmitglieder haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten.

Die Vereinsmitglieder können Maschinen, Geräte und sonstige Einrichtungen des Vereins zur Pflege und Instandsetzung der Sportanlagen nach Maßgabe der aufzustellenden Ordnungen und Richtlinien in Anspruch nehmen.

Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die zur Durchführung der Vereinsaufgaben erforderlichen Beiträge, Umlagen und Gebühren zu entrichten. Sie haben die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen und sich so zu verhalten, wie es die Ordnung im Verein erfordert. Sie sollen sich an den Aufgaben des Vereins aktiv beteiligen und seine Organe wirksam unterstützen.

Vereinsmitglieder erhalten bei Meisterschaftsspielen unserer aktiven Fußballer auf das vom Verband vorgeschriebene Eintrittsentgelt einen vom Vereinsausschuss festzulegenden Nachlass.

 

§ 6 - Organe

Die Organe des Vereins sind:

Der Vorstand

Der Vereinsausschuss

Die Mitgliederversammlung

 

§ 7 – Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Hauptkassierer und dem Schriftführer.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

Der Vorstand hält satzungsgemäß Geschäftsbesprechungen ab, zu denen er auch andere Vereinsausschussmitglieder einladen kann.

Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer und den Hauptkassierer vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, darunter mindestens der 1. oder 2. Vorsitzende.

 

§ 8 – Der Vereinsausschuss

Die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen wählt auf die Dauer von zwei Jahren den gesamten Vereinsausschuss. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen und insbesondere in satzungsmäßigen Fragen zu beraten. Er ist generell dem Vorstand unterstellt.

 

§ 9 - Organe des Vereinsausschusses

Verwaltung: Die Verwaltung besteht aus der Mitgliederverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit, den Platzkassierern und der Kassenrevision. Die Anzahl der Personen, die für die einzelnen Sparten verantwortlich sind, bestimmt die Mitgliederversammlung.

Kulturausschuss: Der Kulturausschuss hat die Planung und Durchführung sämtlicher Veranstaltungen zur Aufgabe und trifft sich regelmäßig zu Besprechungen, zu denen der Vorstand einzuladen ist. Die Anzahl der Personen, bestimmt die Mitgliederversammlung. Bei der ersten Zusammenkunft nach der letzten Mitgliederversammlung wird ein Vorsitzender und ein Stellvertreter des Kulturausschusses gewählt. Die Wahl eines zweiten Stellvertreters wird aufgrund der anfallenden Arbeiten empfohlen.

Sportausschuss: Der Sportausschuss besteht aus dem Spielausschuss und der Jugendleitung. Die Anzahl der Personen, die für diese beiden Sparten verantwortlich sind, bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Sportausschuss koordiniert die satzungsmäßigen Arbeiten im sportlichen Bereich, wobei der Spielausschuss dem aktiven Spielbetrieb und die Jugendleitung dem Jugendspielbetrieb vorsteht. Er hat dem Vorstand über alle nennenswerten Vorgänge zu berichten und den Vorstand zu Besprechungen bzw. Sitzungen, die seinen Bereich betreffen, einzuladen.

Ältestenrat: Die Mitgliederversammlung wählt einen Ältestenrat.

Der Vorstand kann bei Bedarf für sonstige im Verein betriebenen Sportarten oder kulturelle Aktivitäten Ausschüsse bilden.

 

§ 10 – Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen schriftlich einberufen, mit der Aufforderung, bis 5 Tage vor der Versammlung Anträge schriftlich an den 1. oder 2. Vorsitzenden einzureichen. Diese, sowie die Anträge des Vorstands, sind der Versammlung mitzuteilen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können von der Versammlung nur behandelt werden, wenn die Einhaltung der Frist objektiv nicht möglich war und die Versammlung sie als dringlich zulässt.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u. a.:

a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung.

b) Ergänzungswahlen

c) Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.

d) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet alle zwei Jahre statt. Zu den Aufgaben, die bei der Mitgliederversammlung (Abs. 2) beschrieben sind, hat die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen noch folgende Aufgaben:

a) Wahl des Vorstands.

b) Wahl des gesamten Vereinsausschusses.

Bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Personenwahlen ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Eine Änderung der Satzung - auch des Vereinszwecks - sowie die Abstimmung über die Vereinsauflösung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vereinsmitglieder.

Die Vereinsauflösung bedarf zusätzlich einer schriftlichen Urabstimmung aller Mitglieder, wobei zwei Drittel der Mitglieder in einer vom Vorstand festzulegenden Frist für die Auflösung stimmen müssen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen:

a) auf Beschluss des Vorstands, insbesondere wenn das Interesse des Vereins es erfordert

b) auf schriftliches Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Vereins unter Angabe des Zwecks und der Gründe.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift zu protokollieren. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

§ 11 – Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag – für Erwachsene, Jugendliche und Familien - wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er muss mindestens in der Höhe des von dem zuständigen Fachverband vorgeschriebenen Betrags liegen.

Die Beitragserhebung wird durch Vorstandsbeschluss festgesetzt.

 

§ 12 - Beitragsform

Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene wird ab dem Halbjahr, das dem 18. Geburtstag des Mitgliedes folgt, erhoben.

Schüler, Studenten und Grundwehrdienstleistende, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, können den Beitrag für Jugendliche beim Vorstand beantragen.

Der Vorstand kann bei Bedürftigkeit den Betrag im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen.

Bei Ernennung zum Ehrenmitglied entfällt die Beitragspflicht.

 

§ 13 - Ehrungen durch den Verein

Für 25-jährige Mitgliedschaft die silberne Ehrennadel

Für 40-jährige Mitgliedschaft die goldene Ehrennadel

Für 50-jährige Mitgliedschaft die Ernennung zum Ehrenmitglied

Vereinsausschussmitglieder und Vorstände sowie Förderer des Vereins, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, können durch den Vereinsausschuss, auf Vorschlag des Vorstandes, vorzeitig die Ehrennadel in Silber oder Gold ausgehändigt bekommen oder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Weiterhin können für besondere Verdienste Auszeichnungen vom Vorstand und Vereinsausschuss beschlossen werden.

Ein 1. Vorsitzender kann für besonders hervorragende Verdienste zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Er gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

Aktive Fußballer werden jeweils für 250, 400 und 500 Spiele für den Verein durch den Vorstand geehrt. Die Ehrung wiederholt sich jeweils bei 50 weiteren Spielen für den Verein.

Die Art der Ehrung der aktiven Spieler wird durch den Vorstand und den Vereinsausschuss festgelegt.

 

§ 15 - Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögen

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall aller bisherigen Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim, die es unmittelbar und ausschließlich für sportlich gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 Gültigkeit

Diese Vereinssatzung tritt nach Genehmigung der Mitgliederversammlung am 20. Januar 2010 in Kraft.

Vereinsgaststätte

Impressionen

Hier einige Impressionen von Veranstaltungen, die in unserer Vereinsgaststätte stattgefunden haben:

Rosenmontag:

Ostermontag:

Frühstücksbüffet:

Schiedsrichter

Schiedsrichter